Magnus Mueller
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Dr. Magnus Müller

Partner

Dr. Magnus Müller ist Rechtsanwalt, Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist der Bereich Tax Dispute Resolution. 

Dieser umfasst die Vertretung von Unternehmen im Hinblick auf streitige Steuerpositionen sowohl gegenüber Steuer- als auch Strafverfolgungsbehörden an der Schnittstelle des Steuerstrafrechts. Dr. Müller vertritt Mandanten in sämtlichen Verfahrensstadien, von der laufenden Veranlagung über Betriebsprüfungen bis hin zu Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verhandlung einvernehmlicher Konfliktlösungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zur Vermeidung langwieriger Verfahren (Alternative Tax Dispute Resolution). Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Mandanten in Tax Compliance Angelegenheiten, üblicherweise jurisdiktionsübergreifend in enger Zusammenarbeit mit Teams aus anderen Praxisgruppen (insbesondere Aufsichts- und Gesellschaftsrecht sowie Litigation). 

Seine Expertise umfasst sowohl die interne Aufarbeitung komplexer steuerlicher Sachverhalte und Begleitung diesbezüglicher behördlicher Untersuchungen als auch die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung geeigneter Tax Compliance Maßnahmen zur Minimierung steuerlicher Risiken (Tax Risk Management). Überdies berät Dr. Müller regelmäßig zu transaktionsspezifischen steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Akquisitionen, prä- und postakquisitorischen Restrukturierungen und Finanztransaktionen. Dr. Müller doziert als Lehrbeauftragter zu steuerlichen Themen an den Universitäten Passau (Schwerpunktbereich Steuerrecht) und Köln (Studiengang LL.M. Unternehmenssteuerrecht).

Expertise

Branchen

Veröffentlichungen

  • Müller M., Günther J. (2020) "Cum/Cum, die nächste - Erkenntnisse und Praxisfolgen der Entscheidung des FG Hessen vom 20.1.2020 - 4 K 890/17", RdF 2020, Seite 289 ff.
  • Müller M. (2015) „Grenzüberschreitende Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG“, Kapitel 27, in: Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, 1. Auflage 2015, Seite 1011-1054.
  • Müller M., van der Laage G. (2013) "Kölner Tage Organschaft 2013: 'Kleine Organschaftsreform' - praktische Umsetzung und Auswirkung", FR 15/2013.
  • Breuninger G., Müller M. (2011) "Erwerb und Veräußerung eigener Anteile nach BilMoG. Steuerrechtliche Behandlung - Chaos perfekt?", GmbHR 1/2011, Seite 10 ff.
  • Müller M. (2006) "Das interpersonale Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht - Eine steuersystematische Betrachtung", Dissertation, Passau.

Vorträge

  • Lehrbeauftragter, Universität Passau.
  • Dozent, LL.M. Unternehmensteuerrecht Weiterbildungsstudiengang, Universität zu Köln.

Führungspositionen und berufliche Mitgliedschaften

  • Mitglied, Rechtsanwaltskammer München.
  • Mitglied, Steuerberaterkammer München.

Qualifikationen

Zulassungen

Steuerberater, Deutschland, 2013

Fachanwalt für Steuerrecht, Deutschland, 2012

Rechtsanwalt, Deutschland, 2009

Akademisch

Zweites Staatsexamen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Deutschland, 2008

Dr. iur., Universität Passau, Deutschland, 2006

Erstes Staatsexamen, Universität Passau, Deutschland, 2005

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch
Disclaimer
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