Michael Weiss
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Dr. Michael Weiß

Partner

Dr. Michael Weiß verfügt über mehr als fünfzehn Jahre Erfahrung in der Beratung von Gesellschaften bei M&A-Transaktionen mit Schwerpunkt auf börsennotierten Unternehmen und öffentlichem Übernahmerecht sowie in allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts.

Darüber hinaus hat er eine große Expertise in der Beratung bei komplexen Unternehmensumstrukturierungen, grenzüberschreitenden Transaktionen und Hauptversammlungen. Sein besonderer Branchenschwerpunkt liegt auf Finanzinstituten und Gesellschaften aus dem Life Sciences Bereich. Dr. Michael Weiß berät auch regelmäßig Tech-Unternehmen und ist daher mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Geschäftsmodelle seiner Mandanten bestens vertraut. Darüber hinaus hat er ein großes Interesse an Legal Tech-Lösungen und setzt Legal Tech regelmäßig in Mandaten ein, in denen diese zur Effizienzsteigerung beitragen können. 

Dr. Michael Weiß publiziert regelmäßig zu verschiedenen Themen des Gesellschaftsrechts.

Expertise

Branchen

Erfahrung

Referenzmandate

  • CropEnergies AG beim öffentlichen Delisting-Angebot der Südzucker AG.
  • Finanzierer bei der öffentlichen Übernahme des Wind- und Solarparkbetreibers Encavis AG durch KKR.
  • Knorr-Bremse AG bei der geplanten Übernahme der Hella KGaA.
  • Aufsichtsrat der AKASOL AG bei der öffentlichen Übernahme der AKASOL AG durch den amerikanischen Automobilzulieferer BorgWarner Inc.
  • Friede Springer und Mathias Döpfner bei der öffentlichen Übernahme der Axel Springer SE durch KKR (einschließlich Delisting-Angebot im Jahr 2020).
  • Transaktionsvolumen: 6,8 Mrd. EUR. Saudi-Arabischer Staatsfonds PIF als Cornerstone-Investor beim IPO von Thyssenkrupp Nucera.
  • tado GmbH, Europas Pionier für intelligentes Klimamanagement, bei ihrem indirekten Börsengang durch eine De-SPAC-Transaktion mit der börsennotierten GFJ ESG Acquisition I SE.
  • GSK bei ihrer 150 Mio. EUR Investition in und Kooperationsvereinbarung mit der Curevac AG.
  • TF1 und Ykone S.A.S beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der deutschen Influencer Marketing Agentur COVER Communications GmbH & Co. KG und COVER PR Beteiligungs GmbH.
  • Deutsche Börse als Bieter in einem wettbewerblichen Auktionsverfahren für den Erwerb aller Anteile an MFEX Mutual Fund Exchange, einer führenden globalen digitalen Fondsvertriebsplattform von Nordic Capital.
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG bei einem Relationship Agreement und in Fragen der Corporate Governance.
  • Elmos Semiconductor AG bei der Veräußerung ihrer US-Tochtergesellschaft im Rahmen eines Auktionsverfahren.
  • Dorilton Capital Management LLC bei der Übernahme des Williams-Formel-1-Rennstalls.
  • UBS Europe SE bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung einer spanischen und einer französischen UBS-Einheit auf die UBS Europe SE.
  • Universal-Investment-Gesellschaft mbH bei der Ausgabe von Vorzugsaktien an Montagu und anschließender Übertragung an einen Drittinvestor sowie bei der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung von Montagu an CPPIB.
  • Centerbridge Partners Europe LLP bei der geplanten Übernahme der NORD/LB.
  • Gerry Weber International AG bei gesellschaftsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Gesellschaft, insbesondere bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit.
  • Deutscher Olympischer Sportbund zu Fragen der Corporate Governance und Compliance.
  • Nomura International Plc bei der Übertragung von Vermögenswerten von Zweigstellen ihrer in Großbritannien zugelassenen Einheit auf Zweigstellen einer in Deutschland zugelassenen Einheit in Vorbereitung auf den Brexit.
  • Standard Chartered Bank bei der Übertragung von Vermögenswerten von Zweigstellen ihrer im Vereinigten Königreich zugelassenen Einheit auf Zweigstellen einer in Deutschland zugelassenen Einheit in Vorbereitung auf den Brexit.
  • Credit Suisse bei der geplanten Umstrukturierung bestimmter europäischer Tochtergesellschaften, die mehrere grenzüberschreitende Fusionen und Vermögensübertragungen umfasst.
  • Commerzbank bei der Veräußerung ihres Aktien- und Rohstoffmarktgeschäfts an die Société Générale (frühere Erfahrung).
  • McKesson bei dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Celesio AG (frühere Erfahrung).
  • Vodafone bei dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Kabel Deutschland AG (frühere Erfahrung).
  • Volkswagen bei dem öffentlichen Pflichtangebot für die MAN SE (frühere Erfahrung).
  • ACS bei der feindlichen Übernahme der HOCHTIEF AG (frühere Erfahrung).

Pro Bono

  • Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderturn-Stiftung, einer Stiftung zur Förderung des Sportunterrichts für benachteiligte Kinder.

Veröffentlichungen

  • Weiß M. (2021) "Schutz der Gesellschaft und der Anteilseigner", in: Beck’sches Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder (Semler/v. Schenck/Wilsing), 5. Auflage, München: C.H. Beck.
  • Diekmann H. / Weiß M. (2021) “Der Vergütungsbericht – Stolpersteine und Handlungsempfehlungen“, Zeitschrift für Unternehmensjuristen (ZUJ) 2021, S. 44-48.
  • Weiß M. (2018) “Kapitalmaßnahmen”, in: Beck’sches Handbuch der AG, 3. Ausgabe, München: C.H. Beck.
  • Weiß M. (2018) “Besonderheiten im Konzern“, in: Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat, Köln: RWS.
  • Illert S. / Weiß M. (2018) “M&A und öffentliche Übernahmen”, in: Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat, Köln: RWS.
  • Weiß M. (2017) “Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften”, in: Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 15. Edition, Köln: RWS.
  • Haarmann W. / Weiß M. (2014) “Reformbedarf der aktienrechtlichen Organhaftung”, Betriebs-Berater 2014, S. 2115-2125.
  • Weiß M. (2011) “Hybride Regulierungsinstrumente – Eine Analyse rechtlicher, faktischer und extraterritorialer Wirkungen nationaler Corporate-Governance-Kodizes”, Tübingen: Mohr Siebeck.
  • Marauhn T. / Weiß M. (2006) “The European Bank as Regulator and as Institutional Actor, in: The Regulation of International Financial Markets”, Cambridge: Cambridge University Press.
  • Weiß M. (2004) “Zwischen Verbraucherschutz und Protektionismus – staatliche Förderung regionaler Produkte auf dem Prüfstein”, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2004, S. 71-73.

Vorträge

  • Dozent an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
  • Dozent an der Frankfurt School of Finance and Management.

Führungspositionen und berufliche Mitgliedschaften

  • Alumnus Studienstiftung des deutschen Volkes (German Academic Scholarship Foundation).
  • Alumnus Stiftung Neue Verantwortung.

Qualifikationen

Zulassungen

Rechtsanwalt, Deutschland, 2008

Akademisch

Erstes Staatsexamen, Justus-Liebig-Universität Gießen, Deutschland, 2004

Zweites Staatsexamen, Frankfurt am Main, Deutschland, 2008

Dr iur, Justus-Liebig-Universität Gießen, Deutschland, 2010

Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.