sebastian-schulz
Sebastian Schulz

Dr. Sebastian Schulz

Partner

Sebastian ist ein Experte im Arbeitsrecht mit umfassender Erfahrung in der Beratung von internationalen und nationalen Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Der Schwerpunkt seiner Beratung liegt insbesondere in der Finanzbranche und allen Aspekten der Vergütung sowie Bonus- und Incentive-Systemen.

Darüber hinaus umfasst seine Tätigkeit den Umgang mit Arbeitnehmervertretungen und sämtliche arbeitsrechtliche Aspekte von M&A-Transaktionen, einschließlich Integrations- und Reorganisationsmaßnahmen nach Abschluss einer Transaktion. 

Er koordiniert Verhandlungs- und Transaktionsteams effektiv und länderübergreifend und ist aufgrund seines ausgeprägten unternehmerischen Denkens stets in der Lage, Mandanten bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele zu unterstützen. Mandanten schätzen an ihm, dass er einen klaren Blick für alle rechtlichen Aspekte einer Angelegenheit hat und gleichzeitig eine maßgeschneiderte und pragmatische Beratung bietet. 

Sebastian vertritt regelmäßig Mandanten in Verfahren vor den Arbeitsgerichten und ist besonders vertraut mit dem Abschluss von außergerichtlichen Aufhebungsverträgen in Bezug auf Arbeits- und Dienstverhältnisse.

Expertise

Branchen

Veröffentlichungen

  • Schulz S.; Löw (2020), „Erfolgreiche übertragende Sanierung trotz Betriebsübergang? ”, BB 2020, 244.
  • Schulz S., Stolzenberg (2019) „Anordnung von Auslandsreisen auf Grundlage des Weisungsrechts”, NZA 2019, 1320.
  • Schulz S., Pfrang (2018) „Reichweite und Grenzen von Auskunfts- und Informationsansprüchen des Betriebsrats”, BB 2018, 1396.
  • Schulz S. (2017) „Zu spät? Die 2-Wochen-Frist bei der außerordentlichen Kündigung”, Personalszene, 27.11.2017.
  • Schulz S. (2017) „Betriebsänderungen während einer Betriebsratswahl”, BB 2017, 949.
  • Schulz S. (2016) „Richtig mit Low Performern umgehen“, Human Resources Manager Online, 02.05.2016.
  • Schulz S. (2015) „Neue Regeln zur Leiharbeit“, Human Resources Manager Online, 30.11.2015.
  • Schulz S., Zimmermann (2014) „Kündigungsschutzklage eines Profifußballtrainers“, jurisPR-ArbR 7/2014 Anm. 4.
  • Schulz S. (2014) „Kündigung eines Schwerbehinderten durch den Betriebserwerber - Zustimmungsantrag durch den Insolvenzverwalter als Betriebsveräußerer“,  AuA 2014, 486 (Anmerkung).
  • Schulz S., Menke „Fristlose Kündigung nach § 627 BGB im Sportrecht“, NJW 2011, 1845.
  • Schulz S. (2011) „Grundrechtskollisionen im Berufssport“, Dissertation Universität Kiel.

Qualifikationen

Zulassungen

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Deutschland, 2019

Rechtsanwalt, Deutschland 2013

Akademisch

Dr. jur., Universität zu Kiel, Deutschland 2010
Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.