Thomas Ubber
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Thomas Ubber

Partner

Thomas Ubber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Thomas Ubber berät Unternehmen insbesondere bei Umstrukturierungen, Outsourcingprojekten, Personalabbaumaßnahmen und sonstigen Veränderungsprozessen. Diese Projekte begleitet er von der strategischen Planung bis zur abschließenden Durchführung. Thomas Ubber hat umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Er zeichnet sich durch einen ziel- und lösungsorientierten Verhandlungsstil aus. Thomas Ubber gilt als ausgewiesener Spezialist bei der rechtlichen Begleitung von Tarifverhandlungen und der Abwehr drohender Streikmaßnahmen. Mandanten und Kollegen schätzen seinen pragmatischen Ansatz und Expertise in der Vorbereitung und Begleitung arbeitsgerichtlicher Prozesse. 

Thomas Ubber wurde von JUVE, Chambers Europe (Band 1) und PLC Which Lawyer wiederholt als einer der empfohlenen Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland benannt. Seit 2011 wurde er viermal hintereinander zu den „40 führenden Köpfen im Personalwesen in Deutschland“ gezählt (Personalmagazin, Haufe-Verlag). Aktuell wurde er als „Lawyer of the Year“ für Arbeitsrecht/Hessen ausgezeichnet (Verlag Best Lawyers/Handelsblatt 2020). Thomas Ubber referiert und publiziert regelmäßig zu seinen Arbeitsschwerpunkten.

Expertise

Branchen

Veröffentlichungen

  • Ubber (2024) „Bettensperrungen in Krankenhäusern durch Gewerkschaften, BB 37.2024, I.
  • Ubber/von Grundherr (2024) „Neues im Arbeitskampfrecht: Gewerkschaftsseitige Bettensperrungen als unzulässige (Teil-)Betriebsstilllegungen, BB 42.2024, 2421-2425.
  • Ubber/Schäfer (2024) „Ein Thema: Zwei Arbeitsrechtler – Zwei Meinungen? Die Konkretisierung und Kodifizierung des Streikrechts durch den Gesetzgeber – eine überflüssige oder notwendige Debatte?“, AE 2.2024, 75-84.
  • Ubber (2024) „Das Tariftreuegesetz – Stärkung der Tarifautonomie durch Schwächung der Tarifbindung?“, BB 41.2024, I.
  • Ubber/von Grundherr (2024) „Allgemeinverbindlicherklärung durch Arbeitskampf“, ZfA „online first“, Februar 2024.
  • Ubber/Rohmann (2023) „Kritikwürdige Mehrvergütung für Teilzeitkräfte“, Der Betrieb 50/2023.
  • Ubber/von Grundherr (2023) „Tarifeinheit in gemeinsamen Einrichtungen“, NZA 2023, S. 78 ff.
  • Ubber/von Grundherr (2023) „Tarifbindung für alle – Durchsetzung mittels Streik?“, LogR 2023, 124-129.
  • Ubber (2023) „Die 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich: Auslöser einer massenweisen Tarifflucht?“, BB 2023, I.
  • Ubber/von Grundherr (2023) „Die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich“, ZAU Nr. 05, 22. Mai 2023.
  • Ubber/Massig (2022) „ESG hat viele Gesichter“, Börsen-Zeitung, 29. Oktober 2022.
  • Ubber, T., Stolzenberg, H. (2022) "Die Inflationsausgleichsprämie – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?", Handelsblatt-Rechtsboard, 27.10.2022.
  • Ubber/von Grundherr (2022) „Die Unzulässigkeit von Indexklauseln in Tarifverträgen – Teil I“, BB 41.2022 | 10.10.2022, S. 2356 ff.
  • Ubber/von Grundherr (2022) „Die Indexierung von Tariflöhnen“, ZAU Nr. 10, 4. November 2022.
  • Ubber/von Grundherr (2022) „Die Unzulässigkeit von Indexklauseln in Tarifverträgen – Teil II“, BB 48.2022 | 28.11.2022, S. 2804 ff.
  • Ubber/Stolzenberg (2022) „Gestaltungsspielraum bei der Inflationsausgleichsprämie – Arbeitsrechtliche Umsetzung des Einsatzes der freiwilligen Prämie“, DB 2022, Heft 49, S. M14 ; ZAU 2022, S. 754.
  • Ubber (2019) „Kein Schutz der Sitzgarantie für Gerwerkschaftsvertreter bei SE-Umwandlung“, DB 2019, S. 375.
  • Ubber, T. (2013) Mitautor "Deutsche und europäische Tariflandschaft im Wandel", Lehmann, Frankfurt.
  • Ubber, T. (2011) Mitautor "Nomos Stichwortkommentar Arbeitsrecht", 1. Auflage, Grobys/Panzer, Baden-Baden.
  • Ubber, T. (2011) Mitautor "Konfliktlösung im Arbeitsleben", Lukas/Dahl, 1. Auflage, Köln.
  • Ubber, T. (2009) Mitherausgeber und Mitautor "Beck'sches Formularbuch Arbeitsrecht", 2. Auflage, München.

Führungspositionen und berufliche Mitgliedschaften

  • Mitglied - European Employment Lawyers' Association.
  • Mitglied - Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
  • Mitglied - Fachanwalt Forum Arbeitsrecht.

Qualifikationen

Zulassungen

Rechtsanwalt, Deutschland, 1990

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Deutschland

Disclaimer
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